Physisches Anlagegold ist in Deutschland und der gesamten EU von der Mehrwertsteuer befreit. Grundlage ist § 25c des Umsatzsteuergesetzes, der die europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie umsetzt. Goldbarren ab einem Feingehalt von 995/1000 und anerkannte Anlagemünzen ab 900/1000 kaufen Sie ohne Aufschlag von 19 Prozent Umsatzsteuer, anders als Silber, Platin oder Palladium.
| Edelmetall | Mehrwertsteuer | Rechtliche Grundlage bzw. Hinweis |
|---|---|---|
| Anlagegold, Barren ab 995/1000 Feingehalt | befreit (0 %) | § 25c UStG, EU-Richtlinie 2006/112/EG |
| Anlagegold, Münzen ab 900/1000, ab 1800 geprägt | befreit (0 %) | § 25c UStG, jährliche EU-Goldmünzenliste |
| Silbermünzen | Differenzbesteuerung | reduzierte effektive Belastung, § 25a UStG |
| Silberbarren | 19 % (Regelsteuersatz) | keine Befreiung |
| Platin, Barren und Münzen | 19 % (Regelsteuersatz) | keine Befreiung |
| Palladium, Barren und Münzen | 19 % (Regelsteuersatz) | keine Befreiung |
Warum ist Anlagegold von der Mehrwertsteuer befreit?
Seit dem Jahr 2000 behandelt der Gesetzgeber Anlagegold europaweit ähnlich wie ein Finanzprodukt und nicht wie eine gewöhnliche Ware. Ausgangspunkt war die EU-Sonderregelung für Anlagegold, ursprünglich die Richtlinie 98/80/EG, die heute Teil der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG ist. Deutschland hat diese Vorgabe in § 25c des Umsatzsteuergesetzes umgesetzt.
Der Hintergrund ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Gold dient in erster Linie der Wertaufbewahrung und dem Vermögensaufbau, vergleichbar mit einer Währung oder einer Kapitalanlage. Eine Umsatzsteuer von 19 Prozent auf den vollen Kaufpreis würde diesen Zweck stark verteuern und den grenzüberschreitenden Handel behindern. Die Befreiung sorgt daher für einheitliche Bedingungen im europäischen Markt. Wichtig ist die genaue Abgrenzung: Steuerfrei ist ausschließlich Gold, das die gesetzliche Definition von Anlagegold erfüllt, nicht jedes beliebige Goldprodukt.
Welches Gold gilt als mehrwertsteuerfreies Anlagegold?
Das Umsatzsteuergesetz definiert zwei Kategorien. Goldbarren und Goldplättchen sind mehrwertsteuerfrei, wenn sie ein von den Goldmärkten akzeptiertes Gewicht und einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweisen. Goldmünzen gelten als Anlagegold, wenn sie einen Feingehalt von mindestens 900/1000 haben, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und zu einem Preis verkauft werden, der den reinen Goldwert um höchstens 80 Prozent übersteigt.
Damit Anleger Klarheit haben, veröffentlicht die EU jährlich eine Liste anerkannter Anlagemünzen, darunter Klassiker wie Krügerrand, Maple Leaf und Wiener Philharmoniker. Beim Vermögensaufbau können Sie zwischen Barren, Münzen oder einer Kombination wählen, wie es die verschiedenen Sparplan-Varianten vorsehen. Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, findet in unserem Ratgeber Gold kaufen für Einsteiger einen strukturierten Überblick über die verschiedenen Produktformen.
Ist Goldschmuck ebenfalls mehrwertsteuerfrei?
Nein. Goldschmuck ist umsatzsteuerlich ein verarbeitetes Produkt und unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Entscheidend ist nicht der Goldgehalt allein, sondern die Frage, ob das Objekt die gesetzlichen Kriterien für Anlagegold erfüllt. Ein Schmuckstück wird typischerweise weit über dem reinen Materialwert verkauft und fällt damit aus der Befreiung heraus. Auch niedrig legierte Barren unter 995/1000, vergoldete Gegenstände oder Sammlerstücke, deren Preis den Goldwert um mehr als 80 Prozent übersteigt, sind nicht mehrwertsteuerfrei. Für den steuerfreien Vermögensaufbau eignen sich deshalb Anlagebarren und anerkannte Anlagemünzen.
Wie werden Silber, Platin und Palladium besteuert?
Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt allein für Gold. Silberbarren, Platin und Palladium unterliegen beim physischen Kauf in Deutschland dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Bei Silbermünzen greift in der Praxis häufig die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, bei der nur die Handelsspanne besteuert wird. Das senkt die effektive Belastung, führt aber nicht zu einer vollständigen Befreiung wie bei Anlagegold.
Eine Besonderheit betrifft die Lagerung. Wer Silber oder Platin über ein Zollfreilager im Ausland verwahrt, kann die Einfuhrumsatzsteuer aufschieben, solange das Metall nicht in die EU eingeführt wird. Auvesta bietet neben Gold auch Silber, Platin und Palladium an und stellt sechs internationale Hochsicherheitstresore zur freien Wahl, darunter Zürich und Singapur. Wie sich diese Metalle über ein solches Lager verwahren lassen, erläutert der Beitrag zum sicheren Lagern von physischem Gold.
Fällt bei einem Goldsparplan Mehrwertsteuer an?
Beim Goldsparplan ist zwischen dem Metall und der Dienstleistung zu unterscheiden. Das gekaufte Anlagegold selbst ist mehrwertsteuerfrei, sofern es die Kriterien nach § 25c UStG erfüllt. Auf die begleitende Dienstleistung, insbesondere die Verwahrung, fällt dagegen Umsatzsteuer an. Beim Auvesta CUBE-Tarif betragen die Lagerkosten 0,06 Prozent pro Monat, also 0,72 Prozent pro Jahr zzgl. MwSt. Im höheren Tarif CUBE+ sinken sie auf 0,03 Prozent pro Monat, das entspricht 0,36 Prozent pro Jahr zzgl. MwSt.
Auf den Goldkauf selbst erhebt Auvesta kein prozentuales Aufgeld. Stattdessen kommt ein Grammpreis-Modell über Großbarren zum Einsatz, das laut unabhängigem Gebührenvergleich der WirtschaftsWoche bis zu 15 Prozent günstiger ausfallen kann. Beim Rückkauf gilt der Referenzpreis ohne Verkaufsabschlag. Für den Tarif CUBE fällt ein einmaliges Agio von 200 Euro an, die Mindestrate liegt bei 100 Euro pro Monat. Ein klassischer Einstieg ist bereits ab 25 Euro pro Monat möglich. In der Summe bleibt das Metall steuerfrei, während für die Verwahrung der reguläre Steuersatz auf die Servicegebühr gilt.
Was bedeutet die Mehrwertsteuerfreiheit für Ihren Vermögensaufbau?
Die Befreiung hat einen strukturellen Kosteneffekt. Da beim Kauf von Anlagegold keine 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen, fließt ein größerer Anteil Ihres eingesetzten Kapitals unmittelbar in physisches Metall als bei mehrwertsteuerpflichtigen Edelmetallen. Das ist ein Vorteil der Kostenstruktur, kein Versprechen auf eine bestimmte Wertentwicklung. Der Goldpreis schwankt, und Edelmetall-Investments sind mit Risiken verbunden.
Zu unterscheiden ist die Mehrwertsteuer außerdem von anderen Steuerarten. Nach § 23 des Einkommensteuergesetzes sind Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold für Privatpersonen einkommensteuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Diese Regelung betrifft die Einkommensteuer, nicht die Mehrwertsteuer, und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bitte klären Sie steuerliche Fragen im Einzelfall mit einem Steuerberater.
Häufige Fragen zu Gold und Mehrwertsteuer
Ist physisches Gold immer mehrwertsteuerfrei?
Nein. Mehrwertsteuerfrei ist nur Anlagegold, das die gesetzlichen Kriterien erfüllt: Barren ab einem Feingehalt von 995/1000 und anerkannte Münzen ab 900/1000. Goldschmuck und niedrig legierte Produkte unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Muss ich beim Verkauf von Anlagegold Mehrwertsteuer zahlen?
Nein. Anlagegold ist nach § 25c UStG von der Mehrwertsteuer befreit, das gilt für Kauf und Verkauf. Auvesta kauft Anlagegold ohne Verkaufsabschlag zum Referenzpreis zurück.
Ist ein Goldsparplan mehrwertsteuerfrei?
Das gekaufte Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei. Auf die Dienstleistung fällt jedoch Umsatzsteuer an: Beim Auvesta CUBE-Tarif betragen die Lagerkosten 0,72 Prozent pro Jahr zzgl. MwSt, beim CUBE+ 0,36 Prozent pro Jahr zzgl. MwSt.
Warum ist Silber nicht mehrwertsteuerfrei?
Silber gilt umsatzsteuerlich als normale Ware. Silberbarren unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, Silbermünzen werden meist über die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG abgerechnet, was die effektive Belastung senkt.
Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auch für Goldmünzen?
Ja, sofern die Münze als Anlagegold anerkannt ist: Feingehalt ab 900/1000, Prägung nach 1800, gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland und ein Verkaufspreis von höchstens 80 Prozent über dem reinen Goldwert. Die EU veröffentlicht dazu jährlich eine Liste.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Edelmetall-Investments sind mit Risiken verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bitte konsultieren Sie einen unabhängigen Finanzberater.
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