Ist Gold mehrwertsteuerpflichtig? Regeln im Überblick

7 Min. Lesezeit Aktualisiert am 31.08.2026

Physisches Anlagegold ist in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union von der Mehrwertsteuer befreit. Rechtliche Grundlage ist § 25c des Umsatzsteuergesetzes. Steuerpflichtig bleiben dagegen Silber, Platin, Palladium, Goldschmuck sowie Münzen und Barren, die die gesetzlichen Kriterien für Anlagegold nicht erfüllen. Für die reine Wertanlage in Gold fällt somit keine Umsatzsteuer an.

Mehrwertsteuer auf Edelmetalle und Goldformen in Deutschland (Stand 2026)
Edelmetall oder Form Mehrwertsteuer Rechtliche Einordnung
Anlagegold, Barren ab Feingehalt 995/1000 befreit (0 %) § 25c UStG
Anlagegold, Münzen ab Feingehalt 900/1000 befreit (0 %) § 25c UStG, EU-Goldmünzenverzeichnis
Goldschmuck steuerpflichtig Regelsteuersatz 19 %
Silber (Barren) steuerpflichtig Regelsteuersatz 19 %
Platin steuerpflichtig Regelsteuersatz 19 %
Palladium steuerpflichtig Regelsteuersatz 19 %
Lagerung im Goldsparplan (Dienstleistung) steuerpflichtig z. B. Auvesta CUBE 0,72 % p.a. zzgl. MwSt

Ist Gold mehrwertsteuerpflichtig?

Nein. Physisches Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer, im Gesetz als Umsatzsteuer bezeichnet, befreit. Maßgeblich ist § 25c des Umsatzsteuergesetzes, der auf einer EU-weiten Richtlinie beruht. Der Gesetzgeber behandelt Anlagegold ähnlich wie eine Währung, weil es primär als Wertaufbewahrung und nicht als Konsumgut erworben wird. Diese Sonderstellung führt dazu, dass beim Kauf von Goldbarren und anerkannten Goldmünzen kein Aufschlag durch die Mehrwertsteuer entsteht. Der gesamte eingesetzte Betrag fließt bei einem Kauf ohne Aufgeld somit in das Edelmetall, während bei mehrwertsteuerpflichtigen Metallen ein Teil des Kaufpreises an das Finanzamt geht.

Was zählt steuerlich als Anlagegold?

Nicht jedes Gold ist automatisch steuerfrei. Damit die Befreiung greift, muss es die im Umsatzsteuergesetz festgelegten Kriterien für Anlagegold erfüllen. Für Barren und Plättchen gilt ein Feingehalt von mindestens 995/1000, sofern sie am Goldmarkt in handelsüblichen Gewichten gehandelt werden. Für Münzen gelten strengere Bedingungen: ein Feingehalt von mindestens 900/1000, eine Prägung nach dem Jahr 1800, die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland sowie ein Verkaufspreis, der den reinen Goldwert um höchstens 80 Prozent übersteigt.

Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich ein Verzeichnis der Goldmünzen, die als Anlagegold gelten. Klassiker wie Krügerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker oder Britannia stehen regelmäßig auf dieser Liste und werden für das gesamte Jahr als steuerfrei behandelt. Sammler- oder Gedenkmünzen mit sehr hohem Aufgeld können dagegen aus der Befreiung herausfallen und der Umsatzsteuer unterliegen.

Welche Edelmetalle und Goldformen sind mehrwertsteuerpflichtig?

Die Steuerbefreiung ist auf Anlagegold beschränkt. Silber, Platin und Palladium zählen nicht dazu und unterliegen dem Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent. Das ist ein wesentlicher Kostenunterschied, den Anleger beim Vergleich der Edelmetalle beachten sollten. Bei Silbermünzen kann die sogenannte Differenzbesteuerung angewendet werden, bei der die Umsatzsteuer nur auf die Marge des Händlers und nicht auf den vollen Kaufpreis anfällt. Das senkt die effektive Steuerlast gegenüber Silberbarren, hebt sie aber nicht vollständig auf.

Auch Goldschmuck ist mehrwertsteuerpflichtig, weil er als Konsumgut und nicht als Anlageform im Sinne des Gesetzes gilt. Wer Gold gezielt als Wertanlage aufbauen möchte, greift daher üblicherweise zu Barren oder Anlagemünzen und nicht zu Schmuckstücken. Eine grundlegende Einordnung dazu bietet unser Beitrag zum Thema Gold kaufen für Einsteiger.

Fällt beim Goldsparplan Mehrwertsteuer an?

Beim Goldsparplan ist zwischen dem Metall und der Dienstleistung zu unterscheiden. Das angesparte physische Gold ist Anlagegold und bleibt mehrwertsteuerfrei. Die Lagerung des Bestands in einem Hochsicherheitstresor ist dagegen eine steuerpflichtige Dienstleistung, weshalb auf die Lagerkosten die Mehrwertsteuer erhoben wird. Beim Auvesta Goldsparplan betragen diese Lagerkosten im Tarif CUBE 0,06 % pro Monat, also 0,72 % p.a., und im Tarif CUBE+ 0,03 % pro Monat, also 0,36 % p.a., jeweils zzgl. MwSt. Die Versicherung des Bestands ist in diesen Lagerkosten enthalten.

Auf den Goldkauf selbst erhebt Auvesta kein prozentuales Aufgeld, die Preisbildung erfolgt über ein Grammpreis-Modell mit einem einmaligen Agio von 200 Euro im Tarif CUBE. Wie sich die Kostenstruktur einzelner Anbieter unterscheidet, zeigt ein Goldsparplan-Vergleich. Welche Sparplan-Varianten mit Barren, Münzen oder einer Kombination zur Auswahl stehen, hängt vom jeweiligen Anbieter und Ihren Zielen ab. Wichtig für die Steuerfrage bleibt: Fließt die Sparrate in Silber, Platin oder Palladium, so ist dieses Metall mehrwertsteuerpflichtig, während ein reiner Goldsparplan diesen Aufschlag nicht auslöst.

Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung auch beim Kauf im EU-Ausland?

Die Befreiung von Anlagegold ist nicht auf Deutschland begrenzt, sondern EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage ist eine europäische Umsatzsteuerrichtlinie, die alle Mitgliedstaaten umgesetzt haben. Ob Sie Anlagegold in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land erwerben, spielt für die Mehrwertsteuerfreiheit daher keine Rolle, solange die Kriterien für Anlagegold erfüllt sind. Bei Silber, Platin und Palladium kann dagegen beim Import aus Drittländern eine Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Für die konkrete steuerliche Behandlung Ihrer Situation ist eine unabhängige Beratung sinnvoll, denn Sonderfälle und individuelle Umstände lassen sich pauschal nicht abbilden.

Was bedeutet die Steuerbefreiung für Ihre Anlageentscheidung?

Die Mehrwertsteuerfreiheit ist ein struktureller Kostenvorteil von Anlagegold gegenüber anderen Edelmetallen. Da kein Steueraufschlag auf den Kaufpreis anfällt, muss das Gold nach dem Erwerb nicht erst eine Wertentwicklung in Höhe der Umsatzsteuer aufholen, wie es bei Silber oder Platin der Fall wäre. Das ist kein Renditeversprechen, sondern eine reine Kostenbetrachtung: Der steuerliche Rahmen wirkt sich unmittelbar auf die Einstiegskosten aus.

Neben der Steuerfrage bleiben die üblichen Aspekte einer Edelmetallanlage bestehen, etwa die Preisschwankungen des Goldmarktes und die Frage der Verwahrung. Wer physisches Metall hält, sollte es zuverlässig und versichert sicher lagern, sei es zu Hause oder in einem professionellen Tresor. Die steuerliche Behandlung und die Verwahrung zusammen ergeben das Gesamtbild, das für eine fundierte Entscheidung relevant ist.

Ist physisches Gold in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit?

Ja. Physisches Anlagegold in Form von Barren ab einem Feingehalt von 995/1000 sowie anerkannte Anlagemünzen sind nach § 25c Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Befreiung gilt einheitlich in der gesamten Europäischen Union.

Sind alle Goldmünzen mehrwertsteuerfrei?

Nein. Steuerfrei sind nur Goldmünzen, die als Anlagegold gelten: mindestens 900/1000 Feingehalt, Prägung nach 1800, gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland und ein Aufgeld von höchstens 80 Prozent über dem Goldwert. Sammlermünzen mit hohem Aufschlag können umsatzsteuerpflichtig sein.

Warum ist Silber im Gegensatz zu Gold mehrwertsteuerpflichtig?

Silber, Platin und Palladium gelten steuerlich nicht als Anlagegold und unterliegen dem Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent. Bei Silbermünzen kann die Differenzbesteuerung greifen, bei der die Umsatzsteuer nur auf die Händlermarge berechnet wird.

Fällt beim Goldsparplan Mehrwertsteuer auf die Lagerkosten an?

Das gekaufte Anlagegold bleibt mehrwertsteuerfrei, die Lagerung ist jedoch eine steuerpflichtige Dienstleistung. Beim Auvesta Goldsparplan betragen die Lagerkosten im Tarif CUBE 0,72 % p.a. und im Tarif CUBE+ 0,36 % p.a., jeweils zzgl. MwSt.

Ist Goldschmuck von der Mehrwertsteuer befreit?

Nein. Goldschmuck ist keine Anlageform im Sinne des § 25c Umsatzsteuergesetz und unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Die Steuerbefreiung gilt nur für Anlagegold in Form von Barren und anerkannten Münzen.

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Edelmetall-Investments sind mit Risiken verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bitte konsultieren Sie einen unabhängigen Finanzberater.

In Kooperation mit Auvesta Edelmetalle AG. Dieser Beitrag enthält Empfehlungslinks; bei einem Abschluss können wir eine Vergütung erhalten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt. Die Redaktion von edelmetall-depot.com prüft die fachlichen Angaben vor der Veröffentlichung gegen verifizierte Auvesta-Konditionsdaten und trägt die redaktionelle Verantwortung. Abbildungen sind teilweise KI-generierte Symbolbilder. Maßgeblich sind die aktuellen Auvesta-Tarifblätter und AGB.

KOSTENLOS & UNVERBINDLICH

Jetzt Gold-Report 2026 sichern

Tragen Sie sich ein und erhalten Sie den Report sofort per E-Mail.

🔒 Kein Spam ✓ Jederzeit abmeldbar ✓ SSL-verschlüsselt

Kostenloses Depot eröffnen, in nur 5 Minuten

Starten Sie Ihren Goldsparplan beim 5-fachen Handelsblatt-Testsieger. Ab 25€ monatlich, keine Mindestlaufzeit.

Jetzt Depot eröffnen