Goldsparplan kündigen: So flexibel sind Sie wirklich

8 Min. Lesezeit Aktualisiert am 22.06.2026

Kurz gesagt: Der Auvesta-Goldsparplan hat keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Sie können ihn jederzeit kündigen, pausieren oder die Rate anpassen. Bei Kündigung wählen Sie zwischen Verkauf, physischer Lieferung oder weiterer Verwahrung. Nach 12 Monaten Haltedauer ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.

Die gute Nachricht zuerst: Sie sind nicht gebunden

Viele Anleger zögern beim Abschluss eines Goldsparplans, weil sie eine langfristige Bindung befürchten. Kennt man aus dem Bankbereich: Bausparverträge mit Mindestlaufzeiten, Lebensversicherungen mit Strafgebühren bei vorzeitiger Kündigung, Fonds mit Haltefristen.

Beim Goldsparplan von Auvesta funktioniert das grundlegend anders. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles, was Sie über Kündigung, Pausierung und Flexibilität wissen müssen, damit Sie ohne Scheu starten können.

Keine Mindestlaufzeit, das bedeutet konkret

Auvesta verlangt keine Mindestlaufzeit für den Sparplan. Sie können den Sparplan starten und ihn einen Monat später wieder beenden, ohne Strafgebühren, ohne Kündigungsfristen im klassischen Sinne.

Das gilt für alle drei Sparplan-Varianten:

Kein Vertrag bindet Sie länger als Sie wollen.

Was passiert mit meinem Gold bei Kündigung?

Wenn Sie den Sparplan kündigen, haben Sie drei Optionen:

  1. Verkauf des Goldes: Sie verkaufen Ihre Bestände zum aktuellen Marktpreis. Der Erlös wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.
  2. Lieferung des Goldes: Ihr physisches Gold wird Ihnen nach Hause oder an eine Adresse Ihrer Wahl geliefert (gegen Liefergebühr).
  3. Depot offen lassen: Sie kündigen nur den Sparplan (die monatliche Abbuchung), lassen aber Ihr Gold im Depot eingelagert. Keine neuen Käufe, aber das bestehende Gold bleibt sicher verwahrt.

Die Entscheidung liegt vollständig bei Ihnen. Sie bestimmen, was mit Ihrem Eigentum passiert.

Sparplan pausieren statt kündigen

Manchmal möchte man nicht vollständig aussteigen, sondern nur eine Pause einlegen, etwa wegen unvorhergesehener Ausgaben, Jobwechsel oder anderen kurzfristigen finanziellen Engpässen.

Das ist beim Auvesta-Sparplan möglich. Sie können die monatliche Abbuchung aussetzen, ohne das Depot zu schließen oder das Gold zu verkaufen. Ihr bestehendes Gold bleibt eingelagert und weiterhin versichert. Wenn die finanzielle Situation es zulässt, setzen Sie den Sparplan einfach fort.

Betrag anpassen: Flexibel nach oben und unten

Neben der Kündigung oder Pausierung können Sie auch den monatlichen Sparbetrag jederzeit anpassen:

Diese Flexibilität macht den Goldsparplan auch für Menschen interessant, deren Einkommenssituation schwankt, Selbstständige, Teilzeitkräfte, Eltern in Elternzeit.

Lagerungskosten: Was gilt nach der Kündigung?

Ein wichtiger Punkt, den Sparer kennen sollten: Solange Ihr Gold im Depot eingelagert ist, fallen Lagergebühren an. Das ist der Preis für die sichere Verwahrung in LBMA-zertifizierten Hochsicherheitstresoren inklusive Versicherung.

Wenn Sie den Sparplan kündigen und das Gold im Depot belassen, laufen diese Gebühren weiter. Wenn Sie das Gold verkaufen oder liefern lassen, entfallen sie. Informieren Sie sich vor der Kündigung über die aktuell geltenden Konditionen direkt bei Auvesta.

Steuerliche Aspekte beim Verkauf

Ein Thema, das viele Sparer vergessen: die Steuer. Beim Verkauf von physischem Gold in Deutschland gilt:

Für langfristige Goldsparer bedeutet das: Wer monatlich kauft und das Gold mindestens ein Jahr hält, verkauft seine Goldanteile nach und nach steuerfrei. Das ist ein erheblicher Steuervorteil gegenüber Wertpapieren, bei denen Kapitalertragsteuer anfällt.

Für eine genaue steuerliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.

Fazit: Kündigung ist kein Problem, aber selten nötig

Die Möglichkeit zur Kündigung ist wichtig. Aber in der Praxis zeigt sich: Wer einmal begonnen hat, regelmäßig Gold zu sparen, hält seinen Plan meist durch, weil er sieht, wie das Depot wächst, und weil keine Vertragsbindung Druck erzeugt.

Genau das ist das Modell von Auvesta: keine Fesseln, volles Vertrauen in den Sparer. Das schafft eine nachhaltige Sparroutine, die auch funktioniert, wenn das Leben in eine andere Richtung zieht.

Alles über den Einstieg ab 25 Euro erklärt unser Ratgeber Goldsparplan ab 25 Euro: Wie kleine Beträge Vermögen schaffen. Wie ein Sparplan für Kinder funktioniert, lesen Sie unter Goldsparplan für Kinder und Enkel: So legen Sie den Grundstein.

Starten ohne Risiko, kündbar jederzeit

Keine Mindestlaufzeit, keine Strafgebühren, keine Bindung. Eröffnen Sie Ihr kostenloses Depot und starten Sie Ihren Goldsparplan noch heute.

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Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Edelmetall-Investments sind mit Risiken verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bitte konsultieren Sie einen unabhängigen Finanzberater.

Häufige Fragen

Gibt es bei Auvesta eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist?

Nein. Der Auvesta-Goldsparplan hat keine Mindestlaufzeit und keine Strafgebühren bei vorzeitiger Beendigung. Kunden können den Sparplan jederzeit kündigen, pausieren oder die monatliche Rate anpassen, ohne dass Zusatzkosten entstehen.

Was passiert mit meinem Gold, wenn ich den Sparplan kündige?

Bei Kündigung stehen drei Optionen zur Verfügung: Verkauf des Goldes zum aktuellen Marktpreis mit anschließender Barauszahlung, physische Lieferung des Goldes gegen eine Liefergebühr oder Weiterverwaltung des Depots ohne neue Zukäufe. Die letzte Option erhält das Gold eingelagert und versichert, ohne dass weiter gespart werden muss.

Kann ich den Goldsparplan pausieren, ohne mein Gold zu verkaufen?

Ja. Der Sparplan kann pausiert werden, ohne das bestehende Gold zu verkaufen oder das Depot zu schließen. Die monatlichen Einzahlungen werden ausgesetzt, während Einlagerung und Versicherung des vorhandenen Goldes aktiv bleiben. Lagergebühren fallen während der Pause weiterhin an.

Sind Gewinne aus dem Goldverkauf bei Kündigung steuerpflichtig?

Gewinne aus dem Goldverkauf sind steuerfrei, sofern das Gold länger als 12 Monate gehalten wurde. Bei einer Haltedauer unter 12 Monaten gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Es empfiehlt sich im Zweifel die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Welche Sparplan-Varianten gibt es und was kosten sie mindestens?

Auvesta bietet drei Varianten: einen Barren-Sparplan ab 25 Euro monatlich, einen kombinierten Barren-und-Münzen-Sparplan ab 50 Euro monatlich sowie einen Münzen-Sparplan ab 50 Euro monatlich. Einrichtungsgebühren oder Abschlusskosten entstehen nicht.

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