Gold und Mehrwertsteuer: Was steuerfrei bleibt

7 Min. Lesezeit Aktualisiert am 30.08.2026

Anlagegold ist in Deutschland und in der gesamten EU von der Mehrwertsteuer befreit: Auf den Kauf von Goldbarren und anerkannten Goldmünzen fällt keine Umsatzsteuer an. Grundlage ist § 25c UStG. Silber, Platin und Palladium unterliegen dagegen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Auch der spätere Verkauf von Anlagegold bleibt steuerfrei.

Mehrwertsteuer auf Edelmetalle in Deutschland: Überblick nach Metall und Form
Edelmetall und Form Mehrwertsteuer Rechtlicher Hintergrund
Anlagegold, Barren ab 995/1000 Feingehalt steuerfrei (0 Prozent) § 25c UStG
Anlagegold, Münzen ab 900/1000, geprägt nach 1800, Aufschlag höchstens 80 Prozent steuerfrei (0 Prozent) § 25c UStG, EU-Goldmünzenverzeichnis
Silber, Barren und Münzen 19 Prozent Regelsteuersatz
Platin, Barren und Münzen 19 Prozent Regelsteuersatz
Palladium, Barren und Münzen 19 Prozent Regelsteuersatz
Lagerung und Verwahrung als Dienstleistung 19 Prozent, zusätzlich zum Metallwert Regelsteuersatz auf Dienstleistungen

Ist Gold von der Mehrwertsteuer befreit?

Ja, sofern es sich um Anlagegold handelt. Der Kauf von Anlagegold ist in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union von der Umsatzsteuer befreit. Rechtsgrundlage ist § 25c des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der auf eine EU-weite Regelung zurückgeht. Das bedeutet konkret: Wenn Sie einen Goldbarren oder eine anerkannte Goldmünze erwerben, zahlen Sie den Metall- und Handelspreis, aber keine zusätzlichen 19 Prozent Mehrwertsteuer. Diese Befreiung ist einer der Gründe, warum physisches Gold als Wertaufbewahrung so verbreitet ist. Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht jedes Gold ist automatisch steuerfrei, sondern nur Gold, das die gesetzlichen Kriterien für Anlagegold erfüllt. Schmuckgold oder industriell verarbeitetes Gold fällt nicht unter die Befreiung und wird regulär besteuert.

Welches Gold gilt als steuerfreies Anlagegold?

Der Gesetzgeber definiert Anlagegold in § 25c UStG anhand klarer Merkmale. Unterschieden wird zwischen Goldbarren und Goldmünzen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich ein Verzeichnis der Goldmünzen, die als Anlagegold gelten. Steht eine Münze auf dieser Liste, ist sie für das gesamte Jahr als Anlagegold anerkannt. Klassiker wie Krugerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker, Britannia oder American Eagle erfüllen diese Bedingungen und sind damit mehrwertsteuerfrei. Wer die verschiedenen physischen Formen vergleichen möchte, findet in der Übersicht zu den Sparplan-Varianten einen Überblick über Barren und Münzen.

Warum zahlen Sie auf Silber, Platin und Palladium Mehrwertsteuer?

Die Steuerbefreiung nach § 25c UStG gilt ausdrücklich nur für Gold. Silber, Platin und Palladium sind davon ausgenommen. Für diese Edelmetalle gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, unabhängig davon, ob Sie Barren oder Münzen kaufen. Das erklärt, warum Silber im direkten Vergleich zu Gold beim Kauf zunächst teurer wirkt: Auf den reinen Metallwert kommen 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu. Für Anleger, die Wert auf eine mehrwertsteuerfreie Anschaffung legen, ist Gold daher die naheliegende Wahl. In einem Edelmetall-Sparplan lässt sich diese Unterscheidung gezielt berücksichtigen, indem der Schwerpunkt auf Gold gelegt wird. Auvesta bietet neben Gold auch Silber, Platin und Palladium an, sodass Sie die Zusammensetzung an Ihre Ziele anpassen können. Die steuerliche Behandlung des jeweiligen Metalls sollten Sie dabei stets einbeziehen.

Fällt beim Goldsparplan Mehrwertsteuer an?

Beim Goldsparplan ist zwischen dem Kauf des Metalls und den Dienstleistungen rund um die Verwahrung zu trennen. Der Erwerb des physischen Anlagegoldes selbst ist mehrwertsteuerfrei. Auf laufende Dienstleistungen wie die Lagerung fällt dagegen Mehrwertsteuer an. Beim CUBE-Tarif von Auvesta werden die Lagerkosten mit 0,06 Prozent pro Monat, also 0,72 Prozent pro Jahr, zuzüglich Mehrwertsteuer ausgewiesen. Im höheren Tarif CUBE+ liegen die Lagerkosten bei 0,03 Prozent pro Monat, das entspricht 0,36 Prozent pro Jahr, ebenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer. Auf den Goldkauf selbst erhebt Auvesta kein prozentuales Aufgeld, da das Gramm-Preis-Modell über Großbarren kalkuliert wird. Die Versicherung des Bestands ist in den Lagerkosten enthalten. Wie die allokierte Verwahrung in Hochsicherheitstresoren organisiert ist, erläutert der Ratgeber Gold sicher lagern.

Bleibt Gold auch beim Verkauf mehrwertsteuerfrei?

Ja. Die Befreiung nach § 25c UStG bezieht sich auf Umsätze mit Anlagegold allgemein, also nicht nur auf den Ankauf. Auch wenn Sie Ihr Anlagegold später wieder verkaufen, fällt darauf keine Mehrwertsteuer an. Da die Regelung auf einer EU-Richtlinie beruht, gilt die Befreiung für Anlagegold einheitlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Beim Kauf im EU-Ausland greift somit dasselbe Prinzip. Von der Mehrwertsteuer zu unterscheiden ist die Einkommensteuer: Ein möglicher Gewinn aus dem Verkauf physischen Goldes unterliegt separaten einkommensteuerlichen Regeln, die von der Haltedauer abhängen. Hierzu sollten Sie individuellen steuerlichen Rat einholen, da die persönliche Situation entscheidend ist.

Worauf sollten Sie beim mehrwertsteuerfreien Goldkauf achten?

Damit der Kauf tatsächlich mehrwertsteuerfrei ist, sollte das Gold die Kriterien für Anlagegold erfüllen. Achten Sie beim Barren auf einen Feingehalt von mindestens 995/1000 und bei Münzen auf mindestens 900/1000. Anerkannte Anlagemünzen und Barren etablierter Hersteller sind hier die naheliegende Wahl. Beziehen Sie außerdem die Nebenkosten in Ihre Kalkulation ein: Auch wenn der Goldkauf frei von Mehrwertsteuer ist, können Aufgelder, Prämien oder Lagergebühren die Gesamtkosten beeinflussen. Ein Anbieter ohne prozentuales Aufgeld und mit transparenten Lagerkosten kann die laufende Belastung senken. Wenn Sie neu in das Thema einsteigen, unterstützt der Ratgeber Gold kaufen für Einsteiger bei den ersten Schritten. Prüfen Sie zudem, in welchem Land und in welchem Tresor Ihr Gold verwahrt wird und ob der Bestand Ihnen rechtlich zugeordnet ist.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Gold?

Auf Anlagegold fällt in Deutschland keine Mehrwertsteuer an, der Satz beträgt 0 Prozent. Diese Befreiung regelt § 25c UStG. Für Silber, Platin und Palladium gilt dagegen der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Sind Krugerrand und Maple Leaf mehrwertsteuerfrei?

Ja. Gängige Anlagemünzen wie Krugerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker oder American Eagle erfüllen die Kriterien für Anlagegold und stehen im jährlichen Goldmünzenverzeichnis der EU. Ihr Kauf ist von der Mehrwertsteuer befreit.

Muss ich beim Verkauf von Anlagegold Mehrwertsteuer zahlen?

Nein. Die Steuerbefreiung nach § 25c UStG gilt für Umsätze mit Anlagegold insgesamt. Sowohl der Kauf als auch der Verkauf von Anlagegold bleibt frei von Mehrwertsteuer.

Fällt auf Silbermünzen Mehrwertsteuer an?

Ja. Silber ist nicht als Anlagegold begünstigt. Auf Silbermünzen und Silberbarren gilt in Deutschland der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Zahlen Sie beim Goldsparplan Mehrwertsteuer?

Der Kauf des physischen Anlagegoldes im Sparplan ist von der Mehrwertsteuer befreit. Mehrwertsteuer fällt jedoch auf Dienstleistungen an. Beim Auvesta CUBE-Tarif werden die Lagerkosten von 0,72 Prozent pro Jahr (CUBE) beziehungsweise 0,36 Prozent pro Jahr (CUBE+) zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Edelmetall-Investments sind mit Risiken verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bitte konsultieren Sie einen unabhängigen Finanzberater.

In Kooperation mit Auvesta Edelmetalle AG. Dieser Beitrag enthält Empfehlungslinks; bei einem Abschluss können wir eine Vergütung erhalten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt. Die Redaktion von edelmetall-depot.com prüft die fachlichen Angaben vor der Veröffentlichung gegen verifizierte Auvesta-Konditionsdaten und trägt die redaktionelle Verantwortung. Abbildungen sind teilweise KI-generierte Symbolbilder. Maßgeblich sind die aktuellen Auvesta-Tarifblätter und AGB.

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